Mitarbeiter
Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, sich an Ihren Vorgesetzten oder alternativ an den nächsthöheren Vorgesetzten, den Personalleiter, den Finanzkontrolleur, die Business Compliance-Organisation oder die Innenrevision zu wenden.
In Fällen schwerwiegender Verstöße, in denen eine interne Meldung nicht denkbar ist, kann eine anonyme Meldung an den Whistleblowing-Dienst gemacht werden.